Zielsetzung Der Opferfonds dient im jugendgerichtlichen Strafverfahren
dem Ausgleich zwischen Täter und Opfer einer Straftat. Mittellose jugend-
liche Täter können hierbei durch gemeinnützige Arbeit einen Ausgleichs-
betrag erarbeiten, der anschließend dem Opfer zur Verfügung gestellt wird.
1 Stunde gemeinnützige Arbeit "erwirtschaftet" 5 Euro. Damit soll erreicht
werden, dass der Täter für die begangene Straftat die Verantwortung über-
nimmt und das Opfer eine gewisse Genugtuung für erlittenes Unrecht erhält.
Antragstellung / Ablauf Jugendgerichte im Landgerichtsbezirk Karlsruhe,
Jugendstaatsanwaltschaft der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Jugendge-
richtshilfe von Stadt- und Landkreis Karlsruhe, Fachstelle Täter-Opfer-
Ausgleich beim Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V. und Diversionsbüros
können Fälle anregen. Die Entscheidung über Mittelvergabe liegt beim Ge-
schäftsführer des Vereins bzw. dessen Beauftragten. Die Vermittlung der
gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten erfolgt durch die JGH, die BWH oder
die Fachstelle Vermittlung gemeinnütziger Arbeit beim Verein für Jugend-
hilfe Karlsruhe e.V.
Der Opferfonds speist sich aus Spenden und Geldbußen, die dem Verein zu
diesem Zweck zugewiesen werden. |
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